Grundversorgung
Gemäß Paragraph 36 Abs 2 EnWG ist der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH, Stichtag 1. Juli 2009, die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen für die allgemeine Versorgung der Letztverbrauchern mit Elektrizität.
Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträgen (Tarifverträge).
Durch Inkrafttreten der StromGVV war es notwendig die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH neu zu fassen. Die Ergänzenden Bedingungen können Sie hier abrufen: